Was tun bei unrechtmäßiger Kündigung? Ihre Optionen im Überblick

Eine Kündigung kann für Arbeitnehmer ein schwerer Schlag sein – vor allem, wenn sie ungerechtfertigt erfolgt. Doch Arbeitnehmer sind nicht schutzlos: Sie haben die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Kündigung vom Arbeitsgericht prüfen zu lassen. Ob Sie Ihre Wiedereinstellung anstreben oder eine Abfindung erhalten möchten – das richtige Vorgehen und eine kompetente Unterstützung sind entscheidend. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, welche Schritte Sie nach einer Kündigung unternehmen können und warum eine rechtliche Beratung so wichtig ist.

 

Die wichtigsten Schritte nach Ihrer Kündigung auf einen Blick:

  • Schnell handeln: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingereicht werden, ansonsten wird jede Kündigung wirksam.
  • Anwaltliche Unterstützung: Ein erfahrener Anwalt prüft die Rechtmäßigkeit der Kündigung, garantiert das fristgerechte Einreichen der Klage und vertritt Ihre Interessen vor Gericht.
  • Einigung im Gütetermin: In einer Vielzahl der Fälle wird eine schnelle Einigung erzielt und das Verfahren ist nach wenigen Wochen beendet.

 

Erste Schritte nach Erhalt der Kündigung

Wenn die Kündigung Ihres Ermessens nach ungerechtfertigt ist, gilt es, zügig zu handeln. Hierbei kann Ihnen ein erfahrener Anwalt beratend zur Seite stehen. Sollten Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen wollen, müssen Sie die sogenannte Präklusionsfrist von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beachten. Die Klage gegen Ihre Kündigung muss innerhalb von diesem Zeitraum beim Arbeitsgericht eingehen. Wenn die Präklusionsfrist nicht eingehalten wird, verfällt Ihr Anspruch auf Prüfung der Rechtmäßigkeit der Kündigung. Nach Ablauf der drei Wochen wird jede Kündigung wirksam, egal ob diese gerechtfertigt ist oder nicht.

Unterstützung durch einen Anwalt im Fall einer Klage

Ein Anwalt ist in dieser Situation Ihr erster Ansprechpartner. Im Fall einer unrechtmäßigen Kündigung, ist es ratsam, schnell den Kontakt zu einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt aufzunehmen. Dieser prüft nicht nur, ob die Kündigung rechtlich angreifbar ist, sondern übernimmt auch das formgerechte Einreichen der Klage innerhalb der Frist. Somit können Sie keine Fehler bei den Formalitäten machen. Zudem verschafft ein Rechtsanwalt Ihnen Klarheit über Ihre Erfolgsaussichten.

In der Regel überprüft der Anwalt, ob die Kündigung gegen wesentliche arbeitsrechtliche Vorschriften verstößt. Gründe für eine ungerechtfertigte Kündigung können beispielsweise unzureichende Abmahnungen oder eine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sein. Ein erfahrener Anwalt klärt Sie über mögliche Verhandlungsergebnisse wie eine Abfindung oder eine Wiedereinstellung auf und setzt Ihre Interessen vor Gericht durch.

Kündigungsschutzklage: Ablauf vor Gericht

Nach Einreichen der Klage wird in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen ein Termin für die Güteverhandlung angesetzt. Die Einladung zum Gütetermin erhalten Sie meist bereits eine Woche nach Eingang der Klage beim Arbeitsgericht. In dieser ersten Verhandlungsrunde wird versucht, eine Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erzielen. Oft geht es dabei um eine Abfindung oder um die Klärung, ob die Kündigung unwirksam ist. Ein erfahrener Anwalt ist gerade in der Güteverhandlung entscheidend, da er für Sie die Verhandlungsstrategie entwickelt und Ihre Interessen mit Nachdruck vertritt. In den meisten Fällen wird im Gütetermin eine Einigung erzielt. So ist eine Kündigungsschutzklage in der Regel nach wenigen Wochen abgehakt.

Scheitert die Einigung, folgt der sogenannte Kammertermin, der erst mehrere Monate später stattfindet. Dieser Schritt ist aufwändiger und mit höheren Kosten verbunden, weshalb sich die meisten Parteien bereits im Gütetermin einigen.  Während Sie auf Ihren Kammertermin warten, vergehen andernfalls mehrere Monate der Ungewissheit um Ihre berufliche Zukunft. 

 

Eine starke anwaltliche Vertretung hilft Ihnen dabei, stattdessen eine schnelle aber faire Lösung zu erreichen und weitere Unsicherheiten zu vermeiden. In München haben Sie mit der Kanzlei Steinau den richtigen Partner für Ihre Anliegen rund um Arbeitsrecht an Ihrer Seite. Herr Franz Steinau ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Experte im Bereich der Kündigungsschutzklagen und die positiven Bewertungen seiner Mandanten sprechen für sich. Bei der Kanzlei Steinau sind Sie in guten Händen und haben einen erfahrenen Partner, der sich für Ihre Rechte vor Gericht einsetzt.

 

Was tun bei unrechtmäßiger Kündigung? Ihre Optionen im Überblick